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Corona Regeln 2022

  • Claudia Kobler
  • 16. Jan. 2022
  • 1 Min. Lesezeit


Die neuesten Regeln auf der Grundlage der Sächsischen Corona-Schutzverordnung bedeuten für Sie ab 14. Januar 2022 folgendes:





  • 3 G weiterhin für alle medizinisch notwendigen Maßnahmen

  • 2 G+ (geimpft oder genesen mit aktuellem Antigentest (Arbeitgebertest werden akzeptiert) für Selbstzahlerleistungen wie z.B. Massagen, Kurse als Selbstzahler im Verein; Pilates und Yoga

  • Nachweise sind unaufgefordert vorzuzeigen!

  • AHA-Regeln sind einzuhalten.

  • FFP2 Maske ist verbindlich

 
 
 

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